| Förderungen von Aus- und Weiterbildung
Bildungsscheck des Landes Salzburg (Förderrichtlinien gültig von 2008 – 2011)
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Ihnen erwachsenden Kurskosten, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 830.–. Für die Vorbereitung und Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung beträgt der Höchstbetrag EUR 1.000.–. Für Lehrlinge beträgt der Höchstbetrag für die Förderung der Berufsreifeprüfung ebenfalls EUR 1.000.– Personen über 50 Jahre sowie Personen über 20 Jahre, welche über keine abgeschlossene Ausbildung bzw. nur über den Pflichtschulabschluss verfügen, erhalten 50% der Kurskosten bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.250.–. Nähere Informationen: http://www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
Bildungskonto des Landes Oberösterreich
Folgende berufsbegleitende Ausbildungen sind im Rahmen der geltenden Richtlinien des Bildungskontos förderbar: Werkmeisterschulen für Berufstätige, Ausbildung zum medizinischen Masseur, Aufschulungsmodule zum Heilmasseur und Spezialqualifikationsausbildungen, allgemeine Gesundheits- und Krankenpflegeschule, kooperative Krankenpflegeschule für den 2. Bildungsweg, Ordinationsgehilfenkurse, Pflegehelferausbildungen, Lehrgänge der Berufsreifeprüfung. Nähere Informationen: Bildungskonto Oberösterreich
ESF-Förderung seit 2007
Die betriebliche Förderung von Beschäftigten steht in veränderter Form wieder zur Verfügung. Auf der Homepage des AMS Salzburg http://www.ams.at/neu/sbg finden Sie unter „Service für Unternehmen“ im Bereich „Download und Formulare“ ein Infoblatt und das Antragsformular. Telefonische Auskünfte: Arbeitsmarktservice Salzburg, Telefon 0662/88 83-0.
Finanzierungsmöglichkeiten
Wüstenrot: Bausparen ist jetzt auch Bildungssparen
Ab sofort ist es möglich, mit einem Bausparvertrag auch die Kosten für eine optimale Aus- und Weiterbildung zu bestreiten! Bausparen ist seit Jahrzehnten die beliebteste Sparform und die sicherste Form der Wohnraumfinanzierung in Österreich. Jetzt ist Bausparen noch vielseitiger verwendbar und damit noch attraktiver. Kontakt: Martin Ahammer: 0664/411 1306, martin.ahammer@wuestenrot.at.
Steuervorteile durch Weiterbildung
Als Werbungskosten
Seit 1.1.2000 können auch Arbeitnehmer Kurs- und Fortbildungskosten, die mit ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, von der Steuer absetzen (Werbungskosten). Umschulungsmaßnahmen sind dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist. Generell abzusetzen sind kaufmännische und bürotechnische Kurse, nicht aber Kurse, die aus privaten Gründen besucht werden.
Info: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/_start.htm
Als Betriebsausgabe
Unternehmer können Aufwendungen für ihre berufliche Aus- und Weiterbildung als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Ebenfalls abzugsfähig sind Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z. B. Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Sport etc.).
(Außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag und -prämie
Unternehmer, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren, können im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Mitarbeiteraus- und -weiterbildung einen Bildungsfreibetrag in der Höhe von maximal 20 % der angelaufenen Kosten geltend machen, sofern die Bildungsmaßnahmen im betrieblichen Interesse sind.
Der Bildungsfreibetrag hat die Wirkung einer fiktiven Betriebsausgabe. Die Förderung der Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter soll den Ausbildungsstand der Belegschaft verbessern. Die heimischen Betriebe sollen damit ihre Position im nationalen und internationalen Wettbewerb stärken können. Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Unternehmer für die außerbetriebliche Mitarbeiteraus- und -weiterbildung eine Bildungsprämie in der Höhe von 6 % der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen. Die Bildungsprämie wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben. Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar, weitere steuerliche Informationen finden Sie unter: http://www.bmf.gv.at/steuern.
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz soll Arbeitnehmern die Teilnahme an beruflichen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern. Arbeitnehmer können sich mit Einverständnis des Arbeitgebers für zwei bis maximal 12 Monate von der Arbeit freistellen lassen ohne das bestehende Dienstverhältnis auflösen zu müssen. Während der Bildungskarenz erhalten sie ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen von mindestens zwei Monaten konsumiert werden. Nähere Informationen: http://www.ak-salzburg.at/online/bildungskarenz-38948.html.
Bildungskarenz plus des Landes Salzburg
Es besteht im Jahr 2010 die Möglichkeit für Arbeit-geber, über Antragstellung 50% Zuschuss zu den Weiterbildungskosten, maximal jedoch EUR 3.000.–/Person, refundiert zu erhalten. Voraussetzung ist, dass das AMS das Weiterbildungsgeld für die Teilnehmer vorher zusichert. Die Zahl der förderbaren Teilnehmer ist pro Unternehmen auf die Hälfte der Belegschaft bzw. max. 30 Personen begrenzt. Unter Vorlage der Rechnung erfolgt die Antragstellung durch das Unternehmen beim Sozialressort des Landes Salzburg. Kontakt: alexander.reiff@salzburg.gv.at, Telefon 0662/80 42-3592.
Lehrlingsförderung
Seit Juni 2008 gibt es neue Fördermaßnahmen für Lehrlinge. Dieses Fördersystem bringt für Ausbildungsbetriebe viele Vorteile - unabhängig von Größe und Branchenzugehörigkeit kann jedes Unternehmen, dessen Lehrlinge und Ausbildner von den neuen Förderungen profitieren. Die Förderkriterien und Förderhöhen sind in einer eigenen Förderrichtlinie geregelt. Es wird zwischen Basisförderung und qualitätsbezogenen Förderungen unterschieden. Die Basisförderung ersetzt die bisherige Lehrlings-Ausbildungs-Prämie. Sie ist je nach Lehrjahr in der Höhe gestaffelt. Details zur Förderung finden Sie unter: www.lehre-foerdern.at
|