| Das Berufsförderungsinstitut Salzburg ist in Kooperation mit der Universität Salzburg und den Fachhochschulen ein bewährter und erfolgreicher Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf die Studienberechtigungsprüfung (Studienberechtigungsgesetz). Die Teilprüfungen für die Studienberechtigung können direkt am BFI abgelegt werden. Das Fächerangebot bezieht sich auf die Prüfungsanforderungen zahlreicher Studienrichtungen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen sowie Akademien und Kollegs (Studienberechtigungsverordnung).
Zulassungsvoraussetzungen:
Für die universitäre SBP wurde eine neue gesetzliche Regelung beschlossen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen fest, viele Details werden erst von den Rektoren der Universitäten per Verordnung geregelt werden. Ab 1.10.2010 werden Zulassungsbescheide nur mehr nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes ausgestellt.
- Mindestalter: 20 Jahre
- Staatsbürgerschaft: die Staatsbürgerschaft jedes EWR-Staates (Europäischer Wirtschaftsraum) wird akzeptiert.
- 5 Einzelprüfungen sind abzulegen: Aufsatz über ein allgemeines Thema, 2-3 Pflichtfächer, 1-2 Wahlfächer.
- Die Studienberechtigungsprüfung soll künftig für mehrere verwandte Studien gelten, die zu einer Studienrichtungsgruppe zusammengefasst werden.
- Meister- und Befähigungsprüfung sind für das Wahlfach anrechenbar.
Infos zur Studienberechtigung: Universität Salzburg; FH Puch/Urstein, Tel. 050/2211 1023; Studienberechtigungsgesetz.
Kontakt: Mag. Hans Pachinger |