Nutzen
Sie verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 10 (6) Arbeitnehmer/innenschutzgesetz. Inhalt
Arbeitnehmer/innenschutzgesetz; praktischer Arbeitnehmer/innenschutz; Gefahrenermittlung (Evaluierung). Zielgruppen
Personen, die nach § 10 (6) des Arbeitnehmer/innenschutzgesetzes die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson wahrnehmen wollen. Voraussetzung
Durchgängige Anwesenheit erforderlich.