Kindergartenhelferin
Berufsinformationstag Elementarpädagogik Pinzgau
09.05.2023-09.05.2023 BFI Pinzgau

8 UE
Di, 14.00-17.00 Uhr; Kurzvorträge von 15.00-16.00 Uhr

EUR 0,00
Nr. 231S021800
Stornobedingungen

Bis 21 Tage vor dem ersten Termin des ersten Semesters keine Stornogebühr; ab dem 20. Tag 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages. Bei mehrsemestrigen Lehrgängen ist aufgrund der langfristigen Planung ein Ausstieg zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf jeweils eines halben Jahres möglich. Die Kündigung muss unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist vor Beendigung der jeweiligen Ausbildungs(halb)jahre schriftlich im BFI Salzburg eingelangt sein. Die bis dahin angefallenen Kosten sind voll zu entrich-ten. Für die noch ausständigen Kursgebühren beträgt die Ausstiegsgebühr 50%.

Inhalt

Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich umfassend über das Ausbildungs- und Berufsangebot im Bereich der Elementar- und Kindergartenpädagogik im Bundesland Salzburg zu informieren:

  • Informationsstände, Informationsmaterial, individuelle Beratungen
  • Kurzvorträge von 15.00 bis 16.00 Uhr)
  • Austausch mit Expert:innen und Institutsleiter:innen
Aussteller:innen und Vortragende
  • BFI Salzburg
  • Zentrum für Kindergarten- und Elementarpädagogik (ZEKIP)
  • BAfEP Bischofshofen
  • BiBer Bildungsberatung
  • Kindergartenhelferin
    Berufsinformationstag Elementarpädagogik Pinzgau
    09.05.2023-09.05.2023 BFI Pinzgau

    8 UE
    Di, 14.00-17.00 Uhr; Kurzvorträge von 15.00-16.00 Uhr

    EUR 0,00
    Nr. 231S021800
    Stornobedingungen

    Bis 21 Tage vor dem ersten Termin des ersten Semesters keine Stornogebühr; ab dem 20. Tag 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages. Bei mehrsemestrigen Lehrgängen ist aufgrund der langfristigen Planung ein Ausstieg zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf jeweils eines halben Jahres möglich. Die Kündigung muss unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist vor Beendigung der jeweiligen Ausbildungs(halb)jahre schriftlich im BFI Salzburg eingelangt sein. Die bis dahin angefallenen Kosten sind voll zu entrich-ten. Für die noch ausständigen Kursgebühren beträgt die Ausstiegsgebühr 50%.