
Großhandelskaufmann/-frau Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung
276 UE
276 UE (2 Semester): 216 UE Unterricht mit Trainer:innen, 60 UE kontrollierte Selbstlernphasen
Einzeltermine lt. Stundenplan
Zugang zu E-Learning Plattform über 9 Monate
inkl. Fachbücher, Übungsbücher, Geschäftsfälle, Zugang zu E-Learning Plattform über 9 Monate
Stornobedingungen
Bis 21 Tage vor dem ersten Termin des ersten Semesters keine Stornogebühr; ab dem 20. Tag 50 %, ab dem Kursbeginntag 100 % des Kursbeitrages. Bei mehrsemestrigen Lehrgängen ist aufgrund der langfristigen Planung ein Ausstieg zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf jeweils eines halben Jahres möglich. Der Rücktritt muss unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist vor Beendigung der jeweiligen Ausbildungs(halb)jahre schriftlich im BFI Salzburg eingelangt sein. Die bis dahin angefallenen Kosten sind voll zu entrichten. Für die noch ausständigen Kursgebühren beträgt die Ausstiegsgebühr 50 %.
Sie verfügen über facheinschlägige Praxis für diesen Lehrberuf, haben bereits einen verwandten Lehrabschluss oder sind bei einer Stiftung? Nutzen Sie unsere Fachkräfteausbildung für Ihre umfassende Vorbereitung auf die Lehrabschluss- oder Zusatzprüfung!
Nutzen
Sie sind auf die Lehrabschluss- oder Zusatzprüfung Großhandelskaufmann/-frau vorbereitet.
Inhalt
Eröffnungsabend; Zugang zu unserer Lernplattform
BASISMODULE: Kaufmännisches Rechnen; Schriftverkehr; Buchführung; Wirtschaftskunde.
SPEZIALMODULE: Logistikgrundlagen; Entsorgungslogistik; Verkaufskunde; Vorbereitung für Büro, Kommunikation & Organisation und für das Fachgespräch; Vorbereitung für die theoretische Prüfung; Prüfungssimulation
Zielgruppen
Für Lehrabschluss: Personen, die ausreichend facheinschlägige Praxis für diesen Lehrberuf, jedoch keinen entsprechenden Berufsabschluss haben. Für Zusatzprüfung: Personen, die über einen Abschluss in einem verwandten Lehrberuf verfügen.
Voraussetzungen
EDV-Grundkenntnisse, Deutsch in Wort und Schrift sowie Zugang zu einem PC oder Laptop. Für Lehrabschluss: Vollendetes 18. Lebensjahr zum Prüfungszeitpunkt; 1 ½ Jahre Praxis als Anlern- oder Hilfskraft im betreffenden Lehrberuf. Für Zusatzprüfung: Abschluss in einem verwandten Lehrberuf.