E-Mobilität ist in aller Munde. Wenn Sie im Umfeld von Hochvoltfahrzeugen (auch als Elektroauto bekannt) tätig sind, brauchen Sie laut ÖVE-Richtlinie R19:2015 einen Nachweis, um einfache Tätigkeiten (wie nichtelektronische Arbeiten am Fahrzeug und Arbeiten am konventionellen Bordnetz) an Hochvoltfahrzeugen durchzuführen (Hochvolt 1-Schulung). Sollten Sie direkt an Hochvolt-Komponenten arbeiten, ist eine weitere Schulung nötig. So erhalten Sie den Befähigungsnachweis, eine Spannungsfreischaltung durchzuführen und an spannungsfreigeschalteten Hochvoltsystemen zu arbeiten.