Sehr geehrte:r Kursteilnehmer:in,
sehr geehrte:r Kund:in,

die Bundesregierung hat die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung mit Gültigkeit 01.08.2022 novelliert. 

Ab sofort gibt es keine verordnete Quarantäne mehr. Für infizierte (positiv getestete) Personen OHNE SYMPTOME besteht eine Verkehrsbeschränkung. In diesem Falle ersuchen wir Sie, zu Hause zu bleiben. Sollte eine Kursteilnahme unbedingt notwendig sein, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Informieren Sie bitte auf jeden Fall die zuständige Lehrgangsleitung oder, wenn es keine Lehrgangsleitung gibt, den BFI-Info-Point (info@bfi-sbg.at, 0662 88 30 81) bzw. die Standorte St. Johann (st.johann@bfi-sbg.at , 06412 5392) oder Zell am See (zell@bfi-sbg.at, 06542 74326). Eine Infektion mit Symptomen ist als Krankenstand zu werten, eine Kursteilnahme ist nicht möglich.

Die Geschäftsführung des BFI Salzburg

Bis auf weiteres gelten im gesamten BFI und in allen Kursen folgende Regeln:

Zutritt und Kursteilnahme
Ein Betreten des BFI ist nur gestattet, wenn Sie nicht krank sind und nur abgeklärte COVID-Symptome haben. 

Für infizierte (positiv getestete) Personen OHNE SYMPTOME besteht eine Verkehrsbeschränkung. In diesem Falle ersuchen wir Sie, zu Hause zu bleiben. Sollte eine Kursteilnahme unbedingt notwendig sein, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Informieren Sie bitte auf jeden Fall die zuständige Lehrgangsleitung oder, wenn es keine Lehrgangsleitung gibt, den BFI-Info-Point (info@bfi-sbg.at, 0662 88 30 81) bzw. die Standorte St. Johann (st.johann@bfi-sbg.at , 06412 5392) oder Zell am See (zell@bfi-sbg.at, 06542 74326). Eine Infektion mit Symptomen ist als Krankenstand zu werten, eine Kursteilnahme ist nicht möglich.

Bitte waschen oder desinfizieren Sie zudem regelmäßig Ihre Hände und halten Sie Abstand zu anderen Kursteilnehmer:innen.

Schutzmasken
Wir empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske. Wir bitten Sie, die Maske immer dabei zu haben.

2G oder 3G-Nachweis
Ein Nachweis ist nicht erforderlich.

Schulen (Privatschule für Wirtschaft und Leistungssport, Gesundheits- und Krankenpflegeschule)
In den Schulen gelten die von den Direktor:innen und jeweils zuständigen Ministerien und Behörden erlassenen Regeln und Verordnungen.

Hausordnung
Die ausführliche Hausordnung des BFI Salzburg kann unter www.bfi-sbg.at/service/ueber-uns/hausordnung aufgerufen werden.

Stand: 08.09.2022