Die Möglichkeiten von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Sie sind berufstätig und brauchen Zeit für eine Aus- oder Weiterbildung? Dann besteht die Möglichkeit, eine berufliche Auszeit zu nehmen, die so genannte Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit. Zentrale Voraussetzungen dafür sind:
- Sie müssen ein aufrechtes Arbeitsverhältnis haben.
- Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin muss damit einverstanden sein und Sie für die Dauer der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit freistellen.
- Um eine Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können, muss die Ausbildung mind. 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) umfassen.
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Für eine Bildungskarenz muss der Ausbildungsumfang mind. 20 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) betragen und darf max. 1 Jahr dauern.
Ausbildungen im Rahmen der Bildungskarenz
Berufsmatura
- Berufsreifeprüfung
wenn die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematisch und Fachbereich gleichzeitig besucht werden.
Mit der Buchung aller 3 Hauptfächer (Deutsch, Englisch und Mathematik) erhalten Sie den BRP-Vorteilspreis 2020/2021 von EUR 2.950,- und sparen EUR 200,- gegenüber Einzelbuchungen.
Medizinische Assistenzberufe
Werkmeisterausbildung
Nach positiven Abschluss einer facheinschlägigen Fachschule kann der Einstieg ins 3. Semester der Werkmeisterschule erfolgen. Die Technisch-Gewerbliche Abendschule kann so in einem Jahr im Rahmen einer Bildungskarenz abgeschlossen werden. Bei einer regulären Ausbildungsdauer von zwei Jahren, wird ansonsten nur die halbe Dauer der Werkmeisterausbildung über die Bildungskarenz abgedeckt.
- Werkmeisterschule Maschinenau
- Werkmeisterschule Maschinenbau-KFZ-Technik
- Werkmeisterschule Elektrotechnik
- Werkmeisterschule Mechatronik
Soziale und beratende Berufe der BERATUNGSAKADEMIE SALZBURG
- Zertifizierte/r Lebens- und Sozialberater/in
- Mediation und Konfliktmanagement
- Zertifizierte/r Care & Case Manager/in
- Systemische/r Coach
- Zertifizierte/r Fachtrainer/in
- Digital-Trainer/in
Grafik- und Designausbildungen der DESIGNAKADEMIE SALZBURG
- Medienfachmann/frau TWO in ONE
- Grafik Design
- Videoproduktion
- Scribbeln total
- Digitale Bildgestaltung
Ausbildungen im Bereich Vitalität & Schönheit
Ausbildungen im Rahmen der Bildungsteilzeit
Berufsmatura
Betriebswirtschaft
Lehrabschlüsse im 2. Bildungsweg
Vorteile für Mitarbeiter/innen
- Höherqualifizierung und Weiterbildung
- Zeit gut genutzt
- Finanzielle Absicherung
- Speziell in der aktuellen Situation: Ausbildungen mit Distance-Learning-Anteilen, zeitlich und örtlich flexibel
- Wir sind ein zertifizierter Bildungsanbieter.
- Hoch qualitative Kurse und Ausbildungen mit gesetzlich geregeltem Abschluss
Vorteile für Arbeitgeber/innen
- Gegenüber Kurzarbeit sparen Unternehmen die gesamten Personalkosten
- Mitarbeiter/innen erhalten vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes.
- Mitarbeiter/innen dürfen zusätzlich geringfügig dazu verdienen.
- Dienstverhältnis bleibt während der Bildungskarenz aufrecht.
- Mitarbeiter/innen können 2 bis 12 Monate in Bildungskarenz gehen.
- Bildungskarenz kann jederzeit abgebrochen oder verlängert werden (bis 12 Monate innerhalb von 4 Jahren)
FAQs zur Bildungskarenz
Wie lange kann ich in Bildungskarenz gehen?
- Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate.
- Maximal können 12 Monate innerhalb von 4 Jahren vom AMS gefördert werden.
- Sie können die Bildungskarenz auch stückeln, wobei ein Teil immer mindestens zwei Monate umfassen muss.
Welche Aus- und Weiterbildungen kann ich machen?
Grundsätzlich alles, was Sie beruflich weiterbringt. Sie können z. B. Schul- und Studienabschlüssen nachholen, Fremdsprachenschulungen machen oder sich anders weiterqualifizieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich im In- oder Ausland weiterbilden. Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals pro Woche oder Monat stattfinden und länger dauern.
Was muss ich nachweisen?
Wenn Sie eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche – inklusive Lernzeiten – in Anspruch nehmen, müssen Sie dies schriftlich nachweisen, beispielsweise mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen.
Ausnahme für Eltern
Bei Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche, wenn tatsächlich keine darüber hinausgehende Kinderbetreuungsmöglichkeit besteht.
Wie ist der Ablauf?
- Voraussetzung: mind. 6 Monate Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber
- Im e-AMS Konto muss hochgeladen werden:
- Bescheinigung für Bildungskarenz unterschrieben durch Arbeitgeber/in
- Workload-Nachweis des Kurses
- Kursanmeldebestätigung
- Zur Ausbildung anmelden
Mehr über die Bildungskarenz
- Weiterführende Informationen des AMS
- Weiterführende Informationen der Arbeiterkammer
FAQs zur Bildungsteilzeit
Wie lange kann ich in Bildungsteilzeit gehen?
- Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate.
- Sie konsumieren die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren – gerne auch in Teilen.
Welche Aus- und Weiterbildungen kann ich machen?
Grundsätzlich alles, was Sie beruflich weiterbringt. Sie können z. B. Schul- und Studienabschlüssen nachholen, Fremdsprachenschulungen machen oder sich anders weiterqualifizieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich im In- oder Ausland weiterbilden. Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals pro Woche oder Monat stattfinden und länger dauern.
Was muss ich nachweisen?
Mit einer Bestätigung des BFI weisen Sie nach, dass Sie eine Weiterbildung von mindestens 10 Stunden pro Woche besuchen werden.
Mehr über die Bildungsteilzeit
- Weiterführende Informationen des AMS
- Weiterführende Informationen der Arbeiterkammer