Infos für Hinweisgeber:innen

Was und wie kann ich melden?

Das Hinweisgebersystem gem. HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) steht für das Melden von Verstößen und Fehlverhalten zur Verfügung, welche Sie in Bezug auf unser Unternehmen festgestellt und beobachtet haben. Ihre Aufmerksamkeit hilft uns, Risiko in unserem Unternehmen zu minimieren.

Folgende Verstöße können nach HSchG in diesem Geltungsbereich gemeldet werden:

  1. Öffentliches Auftragswesen
  2. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  3. Produktsicherheit und -Konformität
  4. Verkehrssicherheit
  5. Umweltschutz
  6. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  8. Öffentliche Gesundheit
  9. Verbraucherschutz
  10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  11. Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 (Amtsmissbrauch & Korruption)

Sie können Ihre Informationen digital (anonym, direkt und schriftlich über das Hinweisgebersystem), telefonisch (0676 / 84 88 30 - 501) und persönlich (Terminvereinbarung per Mail an hinweisgeben@bfi-sbg.at) melden.

Muss ich mich für das Melden registrieren?

Nein, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Sie müssen auch keine Kontaktinformationen preisgeben. Wenn Sie eine anonyme Kommunikation wünschen, so legen Sie bitte dafür eine eigene E-Mailadresse bei einem Emailprovider (z.B. Google, GMX, Outlook, o.ä.) an.

Hinweise außerhalb des Geltungsbereichs

Das Hinweisgebersystem steht für Hinweise gemäß HInweisgeberInnenschutz zur Verfügung. Wenn Sie Fragen allgemeiner Natur haben und/oder eine persönliche Beschwerden vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskräfte.

Welchen Schutz genieße ich als Hinweisgeber:in?

Das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) in Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie gewährt Ihnen als Hinweisgeber*in Schutz vor Nachteilen durch das Unternehmen, sofern Sie berechtigte Verstöße/berechtigtes Fehlverhalten melden. Das bewusste Falschmelden und/oder Anschwärzen von Personen ist in jedem Fall ein Compliance-Verstoß und kann für Sie zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Was passiert mit meinen Daten bzw. den personenbezogenen Daten in meiner Meldung?

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die bereits bestehenden Datenschutzinformationen auf unserer Homepage. Personenbezogene Daten werden nach Entfall der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Was passiert mit meiner Meldung?

Jede Meldung bedarf einer Überprüfung und wird einer Ersteinschätzung unterzogen. Handelt es sich hierbei um einen Compliance-relevanten Hinweis, wird eine entsprechende Untersuchung eingeleitet. In diesem Fall ist die aufrechte Kommunikation zwischen Ihnen und der Compliance-Organisation wünschenswert. Um Ihre Anonymität (falls gewünscht) sicherzustellen empfiehlt es sich, einen eigenen Email-Account bei einem Emailprovider anzulegen. Als Hinweisgeber:in erhalten Sie dann auf Wunsch Informationen über den jeweiligen Status und das Ergebnis der Bearbeitung.

Um den Hinweis anonym zu senden, geben Sie bitte keine Kontaktdaten an. Sollten Sie eine Information über den aktuellen Status Ihrer Meldung erhalten wollen, legen Sie bitte einen neuen Account bei einem beliebigen E-Mail-Provider an (z.B. GMail, GMX o.ä.).

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