Aus- und Weiterbildungen sind Investitionen, die sich lohnen.
Es gibt sowohl persönliche als auch betriebliche Fördermöglichkeiten als auch spezielle Ermäßigungen, die Sie bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung nutzen können. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten:
Förderungen für Einzelpersonen
Bildungscheck des Landes Salzburg
Bildungskonto des Landes Oberösterreich
Bildungsförderung anderer Bundesländer
Bildungskarenz
Bildungsteilzeit
Steuervorteil: Werbungskosten
Fachkräfte-Stipendium
Steuervorteile für Unternehmen
Betriebsausgabe
(Außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag und -prämie
Lehre fördern
Prüfungsvorbereitung für Lehrlinge
Rechnungsbeispiel Lohnsteuerersparnis
Das folgende Rechnungsbeispiel zeigt anhand eines Beispiels, wie hoch die Lohnsteuer-Ersparnis für eine/n Angestellte/n ist, wenn in berufliche Aus- und Weiterbildung investiert und einen Kurs am BFI Salzburg besucht wird.
Bildungsscheck des Landes Salzburg
Das Land Salzburg stellt im Landeshaushalt Fördermittel für den Bildungsscheck zur Verfügung. Informationen zu den Förderhöhen, Richtlinien und Voraussetzungen erhalten Sie in der folgenden Download-Datei oder auf der Website des Landes Salzburg. Hier können Sie Ihr Förderansuchen auch online abgeben.
Ermäßigungen und Rabatte
Die Kumulierung von Rabatten ist nicht möglich! Kontaktieren Sie uns. Unsere Bildungsberaterinnen informieren Sie gerne!
100% Erfolgsgarantie

Bei allen im BFI-Programm bzw. auf der Website mit 100% gekennzeichneten Angeboten können Teilnehmer/innen bei Nicht-Bestehen einer (internen oder externen) Prüfung den jeweiligen Kurs kostenlos wiederholen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der entsprechende Kurs findet erneut statt und ein Kursplatz ist frei.
- Der "Ursprungskurs" wurde zu mind. 75 % besucht und die Kursgebühr zur Gänze bezahlt.
- Sie sind zur Abschlussprüfung angetreten und haben diese nicht bestanden.
Der für Sie kostenlose Wiederholungskurs beginnt spätestens 12 Monate ab Datum der nicht bestandenen Prüfung. Sofern neue Kursunterlagen bzw. Verbrauchsmaterial erforderlich sind oder Prüfungsgebühren anfallen, so müssen Sie diese selbst tragen. Ein Kurs bzw. ein Teilbereich eines Kurses kann – sofern keine gesetzlichen Auflagen dagegen sprechen – nur einmal kostenlos wiederholt werden. Gibt es keinen freien Kursplatz oder wird der entsprechende Kurs nicht mehr angeboten, besteht kein Anspruch auf kostenlose Kurswiederholung.