Sie möchten einen Kurs oder Lehrgang besuchen, benötigen jedoch finanzielle Unterstützung? Am Geld sollte es nicht scheitern! Informieren Sie sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten und kommen Sie Ihrem Karriereziel einen großen Schritt näher.
Es existieren persönliche und betriebliche Fördermöglichkeiten sowie spezielle Ermäßigungen, die Sie bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung nutzen können. Wir haben hier für Sie eine ausführliche Zusammenfassung der Möglichkeiten zusammengestellt, die Sie als PDF downloaden können. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
Die Kumulierung von Rabatten ist leider nicht möglich.
Förderungen für Privatpersonen
Die wichtigsten Förderungen, Finanzierungshilfen und steuerliche Vorteile für Sie als Teilnehmende:
Bildungsscheck des Landes Salzburg
50% der Kurskosten bzw. von 1.100,- bis zu 2.200,- als Höchstbetrag möglich www.salzburg.gv.at/bildungsscheck
Bildungsförderungen anderer Bundesländer
Erkundigen Sie sich in Ihrem Budnesland bezüglich regionaler Födermöglichkeiten. Mehr Informationen finden Sie auch hier: https://www.bfi.at/links/foerderungen/
Leistungen des Arbeitsmarktservice
Ihr AMS berät Sie zu möglichen Förderungen: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-#salzburg
Steuervorteile durch Weiterbildung
Nützen Sie Ihre persönliche Arbeitnehmerveranlagung, um Steuervorteile durch die Weiterbildung zu erlangen.
Bildungsdarlehen durch Banken
Auch Ihre Bank kann Sie bei der Finanzierung Ihrer Aus- und Weiterbildung unterstützen.
Förderungen Ihres Arbeitgebers bzw. Unternehmens
Ihr:e Arbeitgeber:in findet hier einen Überlick an Fördermöglichkeiten.
frühbucherbonus
5 % Frühbucherbonus (max. EUR 150,-) gültig bis 30.11.2025 auf einen Kurs oder Lehrgang mit Start im Frühjahr 2026 (beginnend mit der Kursnummer 261). Rabatt gilt nur für das erste Semester.
100 % Erfolgsgarantie
Bei allen im BFI-Programm bzw. auf der Website mit 100 % gekennzeichneten Angeboten können Teilnehmer:innen (bei AK-Mitgliedschaft) bei Nicht-Bestehen einer (internen oder externen) Prüfung den jeweiligen Kurs kostenlos wiederholen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der entsprechende Kurs findet erneut statt und ein Kursplatz ist frei.
- Der "Ursprungskurs" wurde zu mind. 75 % besucht und die Kursgebühr zur Gänze bezahlt.
- Sie sind zur Abschlussprüfung angetreten und haben diese nicht bestanden.
Der für Sie kostenlose Wiederholungskurs beginnt spätestens 12 Monate ab Datum der nicht bestandenen Prüfung. Sofern neue Kursunterlagen bzw. Verbrauchsmaterial erforderlich sind oder Prüfungsgebühren anfallen, müssen Sie diese selbst tragen. Ein Kurs bzw. ein Teilbereich eines Kurses kann – sofern keine gesetzlichen Auflagen dagegen sprechen – nur einmal kostenlos wiederholt werden. Gibt es keinen freien Kursplatz oder wird der entsprechende Kurs nicht mehr angeboten, besteht kein Anspruch auf kostenlose Kurswiederholung.