BFI-Card für Betriebsrät:innen

Mit der BFI-Card sparen Betriebsratsvorsitzende und ihre Kolleg:innen 5 % der Kurskosten. Diese Karte enthält den Namen der Firma sowie eine eindeutig zuweisbare Kartennummer. Zögern Sie daher nicht und fordern Sie gleich die BFI-Card beim Team vom Service für Unternehmen an!

Die Kursanmeldung erfolgt bequem via Website, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich. Bitte nennen Sie auch die Nummer Ihrer BFI-Card. Die Ermäßigung gilt für alle Beschäftigten, die sich ihre Weiterbildung selbst finanzieren. Bei Buchung eines Kurses oder Lehrgangs mit der BFI-Card werden automatisch 5 % von der Kursgebühr abgezogen. Als Dankeschön für ihre Bemühungen erhalten die Betriebsrät:innen am Ende des Jahres BFI-Bildungsgutscheine im Wert von 5 % der über die BFI-Card gebuchten Kurse zur Förderung und Weitergabe an ihre Kolleg:innen.

Förderungen für Lehrlinge in der Lehre

Um qualitativ hochwertige Ausbildungen zu garantieren, bietet die Wirtschaftskammer diverse Förderungen rund um die Lehre – für Lehrlinge selbst, aber auch für Lehrbetriebe (Abwicklung bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer).

Digi-Scheck

Der Digi-Scheck fördert 100 % der Kurskosten von ausbildungsbezogenen Kursen für Lehrlinge (Kurse, welche die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen).

  • Förderungshöhe: von EUR 30.- bis EUR 500.- je Kursmaßnahme
  • Bis zu drei Kursmaßnahmen je Lehrling pro Kalenderjahr möglich
  • Kosten oberhalb der Fördergrenze von EUR 500.- sind vom Lehrling selbst zu tragen

Voraussetzungen:

  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Kursmaßnahme zwischen 01.01.2023 und 31.12.2024
  • Anwesenheit von mindestens 75 %
  • Zahlung durch andere Personen aus dem Umfeld des Lehrlings ist möglich (auch juristische Personen)
  • Antragstellung erfolgt im Nachhinein (spät. 6 Monate nach Maßnahmenende) durch den Lehrling

Es gelten weitere Förderungsvoraussetzungen. Details unter: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/digi-scheck-lehrlinge-2023-2024.html

Förderung des Vorbereitungskurses auf die Lehrabschlussprüfung (und professionelle Coachings)
  • Förderhöhe: 100 % der Kosten für genehmigte Kurse [nach „Richtlinien zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen“ gemäß § 19 c Abs 1 Z 1-7 BAG, Punkt III.3 (lit.d)].
  • Voraussetzungen (u. a.): Kursbesuch 12 Monate vor Lehrzeitende bzw. maximal 36 Monate nach Lehrzeitende. 75 % Anwesenheit im Kurs. Mögliche Antragstellung endet 6 Monate nach Ende des Kurses.
Förderung von Weiterbildungen von Ausbilder:innen nach § 29g Bag

Sie sind Ausbilder:in und möchten sich zu diesem Thema weiterbilden? Es gibt auch für Sie ein Förderangebot.

  • Förderhöhe: 75 % der Kurskosten (max. 2.000.- pro Ausbilder:in und Jahr, muss mind. 8 Stunden umfassen).
  • Es gelten weitere Voraussetzungen.

Alle Informationen unter: www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html

FÖRDERUNGEN FÜR LEHRBETRIEBE

Unternehmen erhalten als Lehrbetrieb ebenfalls Förderungen, wenn sie ihre Lehrlinge in der Lehrzeit durch zusätzliche Maßnahmen und Leistungen unterstützen:

  • Unterstützung zu Themen wie Internatskosten, Coaching und Beratung, Lernschwierigkeiten, Basisförderung und Lehrabschlussprüfung
  • Ausbildungsverbünde: Zuschuss zu Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus (75 % der Kurskosten bis max. EUR 3.000.-)
  • Lernschwierigkeiten: u. a. Nachhilfekurse z.B. auf Pflichtschulniveau, Verbesserung der Deutschkenntnisse bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund, Vorbereitungskurse auf (Nach-)Prüfungen in der Berufsschule. Förderhöhe: 100 % der Kurskosten (max. EUR 3.000.-) pro Lehrling

Voraussetzungen (u. a.):

  • Aufrechtes Lehrverhältnis und der Betrieb muss die gesamten Kosten inkl. allfälliger Fahrt- und Unterbringungskosten tragen
  • 75 % Anwesenheit im Kurs
  • Mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende der Maßnahme(n)

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter:innen an arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen.

Förderbare Personen: Arbeitnehmer:innen mit höchstens Pflichtschulabschluss, weibliche Arbeitskräfte mit höchstens Lehrabschluss oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule, Arbeitnehmer:innen ab 45 Jahren. Ziel ist, dass der Kurs eine berufliche Veränderung mit sich bringt (z. B. Wechsel auf höherwertigeren Arbeitsplatz, bessere Entlohnung oder fachliche Spezialisierung).

Förderhöhe: 50 % der Kurskosten (max. EUR 1.800.-) und 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde, abhängig von der Zielgruppe. Obergrenze: max. EUR 10.000.– pro Teilnehmer:in und Begehren.

Voraussetzungen (u. a.): Die Arbeitnehmer:innen müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden. Die Maßnahme muss mind. 16 Stunden umfassen. Das Begehren muss 1 Woche vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) im Original beim AMS eingereicht werden.

Förderung von Aus- und Weiterbildungen für Zeitarbeitskräfte

Details auf der SWF-Seite unter: https://www.swf-akue.at/

Info-Blatt: Fördermöglichkeiten