Sie sind berufstätig und brauchen Zeit für eine Aus- oder Weiterbildung? Dann besteht die Möglichkeit, eine berufliche Auszeit zu nehmen, die so genannte Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.

Schlüsselfaktor Lebenslanges Lernen: In unserer dynamischen Welt ändern sich die Bedingungen und Anforderungen im Berufsleben laufend. Wer also wettbewerbsfähig bleiben will, kommt um das Thema Weiterbildung nicht herum. Um dem Wandel der Zeit auch als Unternehmen standhalten zu können, ist es absolut notwendig die Lernbereitschaft der Mitarbeiter:innen zu fördern und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen eines aufrechten Arbeitsverhältnisses zu unterstützen. Wichtige Instrumente der Weiterqualifizierung von Mitarbeiter:innen stellen dabei die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit dar.  

Zentrale Voraussetzungen sind:  

  • Sie müssen ein aufrechtes Arbeitsverhältnis haben.
  • Ihr:e Arbeitgeber:in muss damit einverstanden sein und Sie für die Dauer der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit freistellen. 
  • Um eine Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können, muss die Ausbildung mind. 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) umfassen.
  • Für eine Bildungskarenz muss der Ausbildungsumfang mind. 20 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) betragen und darf max. 1 Jahr dauern.

Vorteile für Mitarbeiter:innen

  • Höherqualifizierung und Weiterbildung
  • Zeit gut genutzt
  • Finanzielle Absicherung
  • Speziell in der aktuellen Situation: Ausbildungen mit Distance-Learning-Anteilen, zeitlich und örtlich flexibel
  • Wir sind ein zertifizierter Bildungsanbieter.
  • Hoch qualitative Kurse und Ausbildungen mit gesetzlich geregeltem Abschluss

Vorteile für Arbeitgeber:innen

  • Gegenüber Kurzarbeit sparen Unternehmen die gesamten Personalkosten
  • Mitarbeiter:innen erhalten vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes.
  • Mitarbeiter:innen dürfen zusätzlich geringfügig dazu verdienen.
  • Dienstverhältnis bleibt während der Bildungskarenz aufrecht.
  • Mitarbeiter:innen können 2 bis 12 Monate in Bildungskarenz gehen.
  • Bildungskarenz kann jederzeit abgebrochen oder verlängert werden (bis 12 Monate innerhalb von 4 Jahren)

FAQs zur Bildungskarenz

Wie lange kann ich in Bildungskarenz gehen?  
  • Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate.
  • Maximal können 12 Monate innerhalb von 4 Jahren vom AMS gefördert werden.
  • Sie können die Bildungskarenz auch stückeln, wobei ein Teil immer mind­est­ens zwei Monate umfassen muss. 
Welche Aus- und Weiterbildungen kann ich machen? 

Grundsätzlich alles, was Sie beruflich weiterbringt. Sie können z. B. Schul- und Studienabschlüsse nachholen, Fremdsprachenschulungen machen oder sich anders weiterqualifizieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich im In- oder Ausland weiterbilden. Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals pro Woche oder Monat stattfinden und länger dauern.

Was muss ich nachweisen?

Wenn Sie eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche – inklusive Lernzeiten – in Anspruch nehmen, müssen Sie dies schrift­lich nachweisen, beispielsweise mit Zeugnissen oder Kurs­be­suchs­be­stätig­ung­en.  

Ausnahme für Eltern
Bei Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nach­weis über 16 Stunden pro Woche, wenn tatsächlich keine darüber hin­aus­gehen­de Kinderbetreuungsmöglichkeit besteht.

Wie ist der Ablauf?
  • Voraussetzung: mind. 6 Monate Beschäftigung beim gleichen Unternehmen
  • Im e-AMS Konto muss hochgeladen werden:
  • Zur Ausbildung anmelden
Weiterführende Informationen des AMS Weiterführende Informationen der AK

FAQs zur Bildungsteilzeit

Während im Rahmen der Bildungskarenz eine völlige Freistellung von der Arbeitsleistung erfolgt, wird bei der seit 1. Juli 2013 bestehenden Möglichkeit der Vereinbarung einer Bildungsteilzeit die Arbeitszeit lediglich reduziert, um sich der Weiterbildung widmen zu können. Durch die Bildungsteilzeit wird es dem/der Arbeitnehmer:in ermöglicht, Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen und weiterhin im Arbeitsprozess zu verbleiben. Ein großer Vorteil für das Unternehmen besteht darin, dass durch die Bildungskarenz sowie durch die Bildungsteilzeit keine Kosten entstehen. Der/Die Arbeitnehmer:in hat einen Anspruch auf Gewährung von Finanzierungshilfen in Form von Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld.

Wie lange kann ich in Bildungsteilzeit gehen?
  • Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate.
  • Sie konsumieren die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren – gerne auch in Teilen.
Welche Aus- und Weiterbildungen kann ich machen? 

Grundsätzlich alles, was Sie beruflich weiterbringt. Sie können z.B. Schul- und Studienabschlüsse nachholen, Fremdsprachenschulungen machen oder sich anders weiterqualifizieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich im In- oder Ausland weiterbilden. Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals pro Woche oder Monat stattfinden und länger dauern.

Was muss ich nachweisen?

Mit einer Bestätigung des BFI weisen Sie nach, dass Sie eine Weiterbildung von mindestens 10 Stunden pro Woche besuchen werden.

Weiterführende Informationen des AMS Weiterführende Informationen der AK

Kursangebot

Um eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können, muss die Weiterbildung mindestens 20 UE pro Woche umfassen. Bitte prüfen Sie den anrechenbaren Umfang der gewählten Weiterbildung. Es können auch Ausbildungen kombiniert werden.

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Alle Hauptfächer gemeinsam buchen und Geld sparen   
11.09.2023 11.09.2023

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