Hausordnung
Diese Hausordnung gilt in allen Standorten des BFI Salzburg und in allen Räumen, in denen das BFI Kurse durchführt. In unseren Schulen (Privatschule für Wirtschaft und Leistungssport, Schule für GUKP, MAB-Schule) gelten zusätzlich die von den jeweiligen Direktionen, Ministerien und Behörden erlassenen Auflagen.
Das COVID-19 Präventionskonzept des BFI Salzburg gilt als Hausordnung und als Dienstanweisung. Personen, die sich nicht an die Hausordnung halten, können verwarnt und aus den Räumen und aus den Gebäuden verwiesen werden.
Ziel
Mit diesem Präventionskonzept sollen alle Verordnungen umgesetzt und eine Ansteckung mit COVID-19 verhindert werden, um die Gesundheit aller im BFI zu schützen und Schaden von allen abzuwenden. Infektionen bewirken Quarantänen. Erkrankungen - auch leichte - können zu dauerhaften Lungen- und Funktionsstörungen führen. Schließungen verursachen Geschäftsschäden.
Zuständigkeit
Für das COVID-19 Präventionskonzept ist die Geschäftsführung und das BFI-Krisenteam zuständig und im Bedarfsfall per Mail an krisenteam@bfi-sbg.at zu erreichen. Das BFI-Krisenhandbuch befindet sich im Laufwerk „Allgemein“. Für die Umsetzung der Auflagen in unseren Schulen ist die jeweilige Direktion zuständig.
Ausgangslage
Diese Hausordnung berücksichtigt die aktuellen Erkenntnisse über COVID-19 und SARS-CoV-2 sowie die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Diese ändern sich laufend, daher wird auch die Hausordnung ständig angepasst.
1) Zutritt und Kursteilnahme
Der Zutritt in das BFI ist nicht gestattet, wenn man krank ist oder sich krank fühlt oder nicht abgeklärte COVID-19-Symptome hat.
Für infizierte (positiv getestete) Personen gilt:
- Sobald ein positiver Test vorliegt, Meldung über www.salzburg-testet.at (Selbstanmeldung als Corona-Verdachtsfall) oder an 1450.
- Bei Symptomen ist eine ärztliche Krankschreibung erforderlich und ein Zutritt nicht möglich.
- Bei Symptomfreiheit gilt eine Verkehrsbeschränkung und eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen – dies gilt für Schulungen und Arbeitsplätze. Bei Verletzung dieser Maskentragepflicht erfolgt ein Hausverweis.
- Händehygiene beachten.
- Schutzmasken-Empfehlung (bitte Maske zur Vorsicht immer dabeihaben!)
Der Zutritt in das BFI ist gestattet, wenn man gesund ist und COVID-19-Symptome abgeklärt sind.
Anmerkung: Unter „Abklärung“ ist zu verstehen, dass die Symptome entweder mit dem Hausarzt oder mit 1450 abgeklärt werden. Außer es liegt eine plausible Ursache vor (z.B. Allergie, Ansteckung in der Familie, chronisches Leiden). Es liegt jedenfalls in der Verantwortung der jeweiligen Person, sich und andere vor Ansteckung zu schützen und Schaden abzuwenden.
Für die Kursteilnahme gelten folgende Regeln:
- Eine Infektion mit Symptomen ist als Krankenstand zu werten. Eine ärztliche Krankschreibung ist erforderlich und eine Kursteilnahme nicht möglich.
- Bei einer Infektion ohne Symptome ersuchen wir, zu Hause zu bleiben. Sollte eine Kursteilnahme unbedingt notwendig sein, werden im Einzelfall pragmatische Lösungen gesucht:
- In der Klasse wird durch Adaption der Sitzordnung ein größerer Abstand hergestellt.
- Wir empfehlen in diesem Fall der gesamten Gruppe, Maske zu tragen.
Für AMS-Kurse gelten folgende Regeln:
- Personen mit positivem Test aber ohne Symptome können mit FFP2-Maske an Kursen etc. teilnehmen.
- Bei Nichtteilnahme erfolgen keine Sanktionen seitens des AMS.
- Wenn möglich, soll diesen Personen eine Online-Teilnahme ermöglicht werden.
- In begründeten Fällen kann die Bildungseinrichtung strengere Maßnahmen festlegen.
2) Handhygiene
Wir empfehlen nach Betreten des BFI die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Anmerkung: Zum Händewaschen stehen die Waschbecken in den Toiletten zur Verfügung. Händedesinfektionsspender sind in den Eingängen und in der Nähe eines jeden Raums.
3) Masken
- Wir empfehlen generell das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske in den Kund:innenbereichen, Kursräumen, Beratungsbereichen und Büros.
- Für infizierte (positiv getestete) Personen besteht eine Verkehrsbeschränkung. Diese müssen in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen – dies gilt für Schulungen und Arbeitsplätze.
4) Abstand
Wir empfehlen generell einen Abstand zu anderen Personen zu halten.
5) Lüften
Die Räume (Büro- und Unterrichtsräume) sind regelmäßig zu lüften.
6) Flächendesinfektion
Gebuchte Räume werden nach Nutzung von der Reinigung desinfiziert. Zusätzlich ist beim Hausdienst ein Flächendesinfektionsspray erhältlich.
7) Auftreten von Symptomen WÄHREND DES AUFENTHALTS IM BFI
Treten während des Aufenthalts im BFI COVID-19-Symptome auf, ist eine FFP2-Maske zu verwenden und umgehend eine Abklärung einzuleiten.
8) Isolationsraum
An den 3 BFI-Standorten gibt es Isolationsräume für COVID-Verdachtsfälle.
Anmerkung: In diesen Räumen sind verfügbar: FFP2 Masken, Fieberthermometer, Händedesinfektion, Einweghandschuhe und Türschild.
Die folgenden Punkte gelten nur für Mitarbeiter:innen des BFI
9) Besondere Regelung für Mitarbeiter:innen und freie Dienstnehmer:innen
(Basierend auf BABE Newsletter 27/2022 - erste Information zu Covid Regelungen ab 01.08.2022)
- Bei einer Infektion mit Sars-Cov-2 sind Mitarbeiter:innen nach wie vor verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren.
- Eine Infektion mit Symptomen ist als Krankenstand zu werten. Die telefonische Krankmeldung ist wieder zugelassen!
- Für symptomfreie, nicht im Krankenstand befindliche, aber positiv getestete Personen wird man pragmatische Lösungen finden: Home-Office oder Einzelbüro-Nutzung. Ein Betreten des Gebäudes etc. ist jedenfalls nur mit FFP2-Maske gestattet, die auch fortlaufend korrekt getragen werden muss.
- Die Verordnung für Angehörige der Risikogruppe (mit gültigem Risikoattest) wurde für den Zeitraum zwischen 1.8 2022 und 31.10.2022 wieder in Kraft gesetzt. Diese Personen können vom Dienst freigestellt werden und es gibt wie bisher einen Gehaltskostenersatz.
- Eine Sonderbetreuungszeit ist vorerst nicht vorgesehen, wurde aber medial avisiert.
10) Aufenthalte in Risikogebieten
(Reisewarnstufe 6) sind zu vermeiden.
11) Kund:innenberatung
Die Berater:innen werden durch eine Plexiglaswand und Sicherheitsabständen von den Kund:innen geschützt. Zusätzlich wird eine FFP2-Maske empfohlen.
12) Information an Mitarbeiter:innen
Die BFI-Mitarbeiter:innen werden durch den Info-Mail-Dienst der Geschäftsführung über die Umsetzung der Öffnungsverordnung umfassend informiert.
13) Umsetzung des Präventionskonzepts, Kontrolle von Nachweisen, Sicherstellung der Einhaltung der Auflagen
Die Wirksamkeit des Präventionskonzepts wird von der Geschäftsführung mit den Abteilungsleitungen im AL-Jourfix bewertet und gegebenenfalls adaptiert.
Stand: 09.09.2022