Sicherheitsvertrauensperson, Brandschutz und COVID-19-Beauftragte/r
Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) informieren und beraten Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen rund um alle Fragen der Arbeitssicherheit. Sobald ein Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind, ist eine Sicherheitsvertrauensperson gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von vier Jahren. Diese Ausbildung eignet sich besonders für jene, die an Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz interessiert sind. Die Themenschwerpunkte liegen z. B. auf den Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb, dem Erkennen von Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten deren Behebung sowie der Evaluierung und Unterweisung.
Das BFI Salzburg bietet in der Kategorie Sicherheit und Technik auch die Ausbildungen zum/zur Brandschutzwart/in und zum/zur Brandschutzbeauftragten gemäß der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz (TRVB) 117 an. Brandschutzwart/innen oder Brandschutzbeauftragte werden durch Arbeitgeber/innen bestellt und sind für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer/innen zuständig. Auch die Behörde hat die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls einer Ersatzperson vorzuschreiben, wenn dies aufgrund besonderer Verhältnisse für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer/innen notwendig ist.
Aufgrund der COVID-19 Situation wird in der COVID-19 Lockerungsverordnung ein/e COVID-19-Beauftragte/r vorgeschrieben, die/der ein Präventionskonzept unter Beachtung folgender Punkte zu erstellen hat:
§10, Abs (5): Jeder Veranstalter von Veranstaltungen mit über 100 Personen (ab 01.Juli 2020) und ab 1. August mit über 200 Personen hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten.
Wir bieten daher die Online-Schulung um/zur Covid-19-Beauftragten gemäß BGBL II.Nr. 197/2020 an. In 2 Tagen zu jeweils 4 UE erhalten Sie umfangreiches Wissen, können den Fachexpert/innen zu Ihrer Situation Fragen stellen und erhalten Unterlagen als PDF-Downloads zur Verfügung gestellt.
Kursdauer
9 UE (1 Seminartag), Mo, 08.00-17.00 UhrKosten
225,00Kursdauer
18 UE (2 Seminartage), Mo und Di, 08.00-17.00 UhrKosten
425,00Kursdauer
6 UE (1 Seminartag), Mo, 08.00-15.00 UhrKosten
190,00Kursdauer
24 UE (3 Seminartage), Di-Do, 08.30-17.00 Uhr (Termin ist provisorisch und noch nicht fixiert)Kosten
335,00inkl. Lernunterlagen, Pausengetränken und Mittagessen
Kursdauer
24 UE (3 Seminartage), Di-Do, 08.30-17.00 UhrKosten
335,00inkl. Lernunterlagen, Pausengetränken und Mittagessen
Kursdauer
24 UE (3 Seminartage), Di-Do, 08.30-17.00 UhrKosten
335,00inkl. Lernunterlagen, Pausengetränken und Mittagessen
Kursdauer
24 UE (3 Seminartage), Di-Do, 08.30-17.00 UhrKosten
335,00inkl. Lernunterlagen, Pausengetränken und Mittagessen