Lagerleitung und Kranausbildung
Ausbildungen zum/zur Kranführer/in werden nicht nur in der Stadt Salzburg, sondern auch im Pinzgau und Pongau angeboten. Kursteilnehmer/innen erhalten nach dem Kursbesuch und der erfolgreich abgelegten Prüfung den Kranführer/innenausweis, der entweder zum Führen von Dreh- und Auslege-, Fahrzeug- und Ladekranen über 300 kNm bzw. für Lauf-, Bock- und Portalkrane berechtigt.
Das BFI bietet auch die Ausbildung zum/zur Lagerleiter/in an.
Information zu Stapler und Kranausbildungen vor 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542588&version=1436262676 Der "Staplerausweis" (oder "Kranausweis") alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden.
DetailsKursdauer
38 UE, Bsp. Do-Fr, 08.30-20.00 Uhr, Sa, 08.30-20.00 Uhr, Termine werden erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fixiert. Bei Interesse bitte anmelden.Kosten
430,00Kursdauer
38 UE, Bsp. Do-Fr, 08.30-20.00 Uhr, Sa, 08.30-20.00 Uhr, Termine werden erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fixiert. Bei Interesse bitte anmelden.Kosten
430,00Kursdauer
38 UE, Bsp. Do-Fr, 08.30-20.00 Uhr, Sa, 08.30-20.00 Uhr, Termine werden erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fixiert. Bei Interesse bitte anmelden.Kosten
430,00Information zu Stapler und Kranausbildungen vor 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542588&version=1436262676 Der "Staplerausweis" (oder "Kranausweis") alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden.
DetailsKursdauer
38 UE, Kurszeiten werden nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vereinbart. Kurszeitenbeispiel: Fr u Sa, 08.00-20.00 Uhr, Sa, 08.00-17.10 Uhr, Prüfung am letzten Kurstag bzw. nach VereinbarungKosten
430,00Kursdauer
38 UE, Kurszeiten werden nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vereinbart. Kurszeitenbeispiel: Fr u Sa, 08.00-20.00 Uhr, Sa, 08.00-17.10 Uhr, Prüfung am letzten Kurstag bzw. nach VereinbarungKosten
430,00Kursdauer
38 UE, Kurszeiten werden nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vereinbart. Kurszeitenbeispiel: Fr u Sa, 08.00-20.00 Uhr, Sa, 08.00-17.10 Uhr, Prüfung am letzten Kurstag bzw. nach VereinbarungKosten
430,00Information zu Stapler und Kranausbildungen vor 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542588&version=1436262676 Der "Staplerausweis" (oder "Kranausweis") alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden.
DetailsKursdauer
38 UE, Bsp. Do u Fr, 08.30-20.00 Uhr, Sa, 08.30-18.40 Uhr,Termine werden erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fixiert. Bei Interesse bitte anmelden.Kosten
590,00Information zu Stapler und Kranausbildungen vor 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542588&version=1436262676 Der "Staplerausweis" (oder "Kranausweis") alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden.
DetailsKursdauer
38 UE, Bsp. Do u Fr, 08.30-20.00 Uhr, Sa, 08.30-18.40 Uhr,Termine werden erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fixiert. Bei Interesse bitte anmelden.Kosten
590,00Kursdauer
38 UE, Bsp. Do u Fr, 08.30-20.00 Uhr, Sa, 08.30-18.40 Uhr,Termine werden erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fixiert. Bei Interesse bitte anmelden.Kosten
590,00Information zu Stapler und Kranausbildungen vor 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542588&version=1436262676 Der "Staplerausweis" (oder "Kranausweis") alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden.
DetailsKursdauer
38 UE, Kurszeiten werden nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vereinbart. Kurszeitenbeispiel: Fr u Sa, 08.00-20.00 Uhr, Sa, 08.00-17.10 Uhr, Prüfung am letzten Kurstag bzw. nach VereinbarungKosten
590,00Kursdauer
38 UE, Kurszeiten werden nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vereinbart. Kurszeitenbeispiel: Fr u Sa, 08.00-20.00 Uhr, Sa, 08.00-17.10 Uhr, Prüfung am letzten Kurstag bzw. nach VereinbarungKosten
590,00Kursdauer
38 UE, Kurszeiten werden nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vereinbart. Kurszeitenbeispiel: Fr u Sa, 08.00-20.00 Uhr, Sa, 08.00-17.10 Uhr, Prüfung am letzten Kurstag bzw. nach VereinbarungKosten
590,00Information zu Stapler und Kranausbildungen vor 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542588&version=1436262676 Der "Staplerausweis" (oder "Kranausweis") alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden.
DetailsKursdauer
26 UE, Bsp. Do, 15.00-21.00 Uhr, Fr, 08.30-20.40 Uhr, Sa, 08.30-12.30 Uhr, Termine werden erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fixiert. Bei Interesse bitte anmelden.Kosten
299,00Kursdauer
26 UE, Bsp. Do, 15.00-21.00 Uhr, Fr, 08.30-20.40 Uhr, Sa, 08.30-12.30 Uhr, Termine werden erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fixiert. Bei Interesse bitte anmelden.Kosten
299,00Kursdauer
26 UE, Bsp. Do, 15.00-21.00 Uhr, Fr, 08.30-20.40 Uhr, Sa, 08.30-12.30 Uhr, Termine werden erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fixiert. Bei Interesse bitte anmelden.Kosten
299,00Information zu Stapler und Kranausbildungen vor 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542588&version=1436262676 Der "Staplerausweis" (oder "Kranausweis") alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden.
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