Unterricht via E-Learning
Lehrgang Pädagogische Zusatzkraft Oberndorf
18.02.2026-24.06.2026 BFI Salzburg, BHAK/BHAS Oberndorf

125 UE
125 UE (1 Semester), Mo und Mi, 13.30-18.30 Uhr (erster Kurstag 14.00-17.15 Uhr), 2 Termine ganztags, zusätzlich mind. 80 Stunden Praktikum

EUR 1.540,00
Nr. 261S351830
Stornobedingungen

Bis 21 Tage vor dem ersten Termin des ersten Semesters keine Stornogebühr; ab dem 20. Tag 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages. Bei mehrsemestrigen Lehrgängen ist aufgrund der langfristigen Planung ein Ausstieg zum Ablauf des ersten Ausbildungsjahres (2 Semester), danach zum Ablauf jeweils eines halben Ausbildungsjahres (1 Semester) möglich. Der Rücktritt muss unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist vor Beendigung der jeweiligen Ausbildungs(halb)jahre schriftlich im BFI Salzburg eingelangt sein. Die bis dahin angefallenen Kosten sind voll zu entrichten. Für die noch ausständigen Kurs-gebühren beträgt die Ausstiegsgebühr 50%.

Inhalt

Dieser Lehrgang bietet die Möglichkeit, wichtige Basisvoraussetzungen wie Motivation und Freude am Umgang mit Kindern um pädagogisch-psychologische, rechtliche und fachdidaktische Kompetenzen zu erweitern. Durch die Auseinandersetzung mit ausgewählten theoretischen Inhalten und pädagogischen Erkenntnissen, aber auch der eigenen Rolle und dem Stellenprofil sowie dem gesetzlichen Bildungsauftrag, wird ein wesentlicher Beitrag zur Professionalisierung geleistet.

Zielgruppen

  • Pädagogische Zusatzkräfte in der Kinderbildung- und -betreuung (Kindergarten, Tagesbetreuung, Mittagsbetreuung für Schulkinder)
  • Pflegehelfer:innen und Tageseltern zur Vertiefung der Kompetenz in institutionellen Einrichtungen

Voraussetzungen

Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Sprachniveau in Deutsch: mind. B2
  • Nachweis eines Praktikumsplatzes in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung für ein begleitendes Praktikum während des Lehrgangs (mind. 80 Std., davon 16 Std. Projektarbeit)
  • Kursplätze werden vorrangig an Bewerber:innen mit aufrechtem Dienstverhältnis in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung vergeben.
  • Weiters können Bewerber:innen mit Nachweis eines Praktikumsplatzes in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung aufgenommen werden. In diesem Fall ist die Teilnahme an einem Aufnahmegespräch verpflichtend.

Voraussetzungen für den Abschluss mit Zertifikat

  • Mind. 80% Anwesenheit während des Lehrgangs
  • Nachweis des absolvierten Praktikums mit positiver Abschlussbeurteilung
  • Erstellung einer Projektarbeit sowie Abschlusspräsentation am Ende des Lehrgangs, beide mit positiver Beurteilung
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses für Säuglinge und Kinder (mind. 4 Stunden, nicht älter als 3 Jahre)

Das sagen Kund:innen über diesen Kurs

Als ich mit der Ausbildung zur Pädagogischen Zusatzkraft am BFI Salzburg startete, arbeitete ich bereits seit einigen Jahren als Helferin in einem Kindergarten und wollte meine Kompetenzen erweitern. Der Kurs hat meine Erwartungen erfüllt – ich konnte mir umfangreiches pädagogisches Wissen aneignen und bekam zahlreiche Ideen, welche ich unmittelbar in der Praxis umsetzen konnte. Besonders das Thema Kommunikation hat mir im Umgang mit den Eltern sehr weitergeholfen. Dank des Lehrgangs lassen sich meine Fähigkeiten und Kompetenzen nun schwarz auf weiß nachweisen, wodurch ich auch an Selbstsicherheit gewonnen habe. Ich kann den Kurs wirklich nur weiterempfehlen.

Unterricht via E-Learning
Lehrgang Pädagogische Zusatzkraft Oberndorf
18.02.2026-24.06.2026 BFI Salzburg, BHAK/BHAS Oberndorf

125 UE
125 UE (1 Semester), Mo und Mi, 13.30-18.30 Uhr (erster Kurstag 14.00-17.15 Uhr), 2 Termine ganztags, zusätzlich mind. 80 Stunden Praktikum

EUR 1.540,00
Nr. 261S351830
Stornobedingungen

Bis 21 Tage vor dem ersten Termin des ersten Semesters keine Stornogebühr; ab dem 20. Tag 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages. Bei mehrsemestrigen Lehrgängen ist aufgrund der langfristigen Planung ein Ausstieg zum Ablauf des ersten Ausbildungsjahres (2 Semester), danach zum Ablauf jeweils eines halben Ausbildungsjahres (1 Semester) möglich. Der Rücktritt muss unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist vor Beendigung der jeweiligen Ausbildungs(halb)jahre schriftlich im BFI Salzburg eingelangt sein. Die bis dahin angefallenen Kosten sind voll zu entrichten. Für die noch ausständigen Kurs-gebühren beträgt die Ausstiegsgebühr 50%.